Die Zeit des Urlaubs für pflegende Angehörige sollte zur Entspannung und zum Sammeln neuer Kräfte genutzt werden, um sich weiterhin körperlich und geistig den Anforderungen des Alltags stellen zu können.
Um dies zu ermöglichen, bieten wir den Pflegebedürftigen in dieser Zeit eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege an, die von den Pflegekassen finanziell mitgetragen wird. Bis zu jeweils 28 Tage im Kalenderjahr kann eine solche Leistung der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.